Jeder dritte Arbeitnehmer aus Verwaltungsberufen klagt über Kopfschmerzen, jeder Zweite weist Beschwerden auf, die sich direkt auf unzureichende Bedingungen am Arbeitsplatz zurückführen lassen. Dies zumindest ermittelte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) aus Deutschland. Entgegen der landläufigen Meinung spielt der Aspekt „Ergonomie am Arbeitsplatz“ aber nicht nur in Verwaltungsberufen eine Rolle. In jedem Berufszweig sind Arbeitgeber an gesetzliche Vorgaben zur Gestaltung der Arbeitsatmosphäre gebunden.
Was Arbeitgeber leisten müssen – die gesetzlichen Vorgaben Die Vielfalt unterschiedlicher Berufsgruppen macht die Ergonomie zu einer interdisziplinären Wissenschaft. Immerhin geht es nicht allein um die Bestimmung von Sitzhöhen oder Bildschirmabständen auf Büroplätzen, sondern um die grundlegende Frage, wie jedem Menschen an seinem Arbeitsplatz ein Arbeitsklima gewährleistet werden kann, das garantiert, dass der Arbeitnehmer keinen nachhaltigen physischen wie auch psychischen Schaden davonträgt. Der Gesetzgeber sieht sich mit der schwierigen Aufgabe konfrontiert, allgemeingültige Grundsätze zu schaffen, die berufsübergreifend auf jeden Berufszweig anwendbar sind. Bislang können sich Arbeitnehmer auf folgende Gesetze berufen:
* Arbeitszeiten:
Arbeitszeitgesetz und
Arbeitsruhegesetz regeln in Österreich die Belastungsintervalle während der Arbeitszeit. Für das Arbeiten am Bildschirm ist sogar eine konkrete Pausenregelung in Paragraph 10 der Bildschirmarbeitsverordnung getroffen worden.
* Arbeiten am Bildschirm: Computer zählen mittlerweile zur Standardausrüstung, die an jedem Arbeitsplatz vorzufinden ist. Auch aus diesem Grunde wurden gesetzliche Regelungen auf supranationaler Ebene der EU getroffen. In der
EU-Richtlinie 90/270 EWG wurden Bestimmungen festgehalten, welche den Gesundheitsschutz bei täglichen Bildschirmarbeiten gewährleisten sollen.
* Klimatische Bedingungen: Luft, Lärm, Temperatur – auch klimatische Faktoren wirken sich auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit aus. Den Lärmschutz regelt Paragraph 65 des
ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes. In der
Arbeitsstättenverordnung ist nachzulesen, wie Arbeitsplätze beleuchtet sein müssen und welche Mindestanforderungen für Luftfeuchtigkeit und Temperatur gelten.
Nicht alles ist gesetzlich geregelt Leider ist es seitens des Gesetzgebers auch aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Wissenschaft und der Unterschiedlichkeit verschiedener Berufsbilder und persönlicher Voraussetzungen nicht möglich, den perfekten Arbeitsplatz durch Gesetze zu schaffen, ganz abgesehen vom bürokratischen Aufwand, der damit einherginge. Wer sich aufgrund persönlicher Umstände oder Arbeitsbedingungen nicht imstande fühlt, seine Tätigkeit fortzuführen, sollte sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen, welches beispielsweise die Notwendigkeit eines ergonomischen Bürostuhls bescheinigt. Auf
buerostuhlshop.tv zum Beispiel gibt es Stühle, welche unter anderem die Bandscheibe entlasten, speziell für langes Sitzen konstruiert sind oder anderen ergonomischen Gesichtspunkten entsprechen. Falsches Sitzen macht krank. Lässt sich dies auf die Arbeitsplatzbedingungen zurückführen, kann der Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen werden. Dies plus Ausfallzeiten seiner Arbeitnehmer kosten dem Arbeitgeber letztendlich mehr als die Bereitstellung ergonomischer Büromöbel.