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Ein gutes Zeitmanagement ist für ein Ehrenamt neben dem Beruf Voraussetzung

Tips Logo Leserartikel Christina-Anna Stenz, 17.06.2013 16:03

In Österreich leisten rund 44 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren in irgendeiner Form Freiwilligenarbeit. Wie man Beruf und Ehrenamt miteinander vereinbaren kann und ob es besondere rechtliche Regelungen für das Ausüben eines Ehrenamtes gibt, dem ist Tips auf die Spur gegangen.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren sich über 300.000 Freiwillige.*Foto: Wodicka
Bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren sich über 300.000 Freiwillige.*Foto: Wodicka
„Ich engagiere mich ehrenamtlich, weil es mir Spaß macht mit Menschen zu arbeiten und ich finde, dass man auch etwas für andere tun sollte. Der soziale Faktor ist mir wichtig, außerdem übernimmt man so Verantwortung“, sagt Vanessa Ziperzik, die sich ehrenamtlich bei der Kirche engagiert. Die Erwerbsarbeit bestimmt den Alltag der meisten Menschen, und auch verschiedene Lebensphasen werden dadurch entscheidend mitdefiniert. Die Ausbildung ist zu einem Großteil auf eine künftige Erwerbstätigkeit gerichtet. In mehrfacher Hinsicht ist Erwerbsarbeit eine maßgebliche Rahmenbedingung für Freiwilligenarbeit. Viele Studien bestätigen allerdings, dass die Formel „je weniger erwerbstätig, desto eher oder mehr freiwillig tätig“ nicht stimmt. In den Bereichen Kultur und Sport engagieren sich mit rund 40 Prozent die meisten Freiwilligen. Florian Micko ist ehrenamtlich bei der Rettung und übernimmt zwei Mal im Monat einen Nachtdienst. „Wir sind in St. Valentin bist auf einen lauter Freiwillige. Nach meinem Zivildienst habe ich mich dazu entschlossen, weiterhin ehrenamtlich dabei zu bleiben.“ In den Einrichtungen der Caritas in Oberösterreich arbeiten rund 500 Menschen ehrenamtlich mit. Die Bereiche, in denen man sich engagieren kann sind sehr vielfältig und reichen von der Freiwilligen Feuerwehr über den Sanitätsdienst bis hin zur Kirche oder auch Politik. In ganz Österreich sind zum Beispiel über 300.000 Frauen und Männer bei der Freiwilligen Feuerwehr.   Nachweis über freiwillige Tätigkeiten   Freiwilliges Engagement bringt jedem persönliche Pluspunkte. Dadurch können wichtige Erfahrungen im Umgang mit Menschen gewonnen werden, oder erste Einblicke in ein zukünftiges Berufsfeld. In Personalabteilungen von Firmen sind ehrenamtliche Tätigkeiten meist auch gern gesehen und sollten daher in der Bewerbung nicht unterschlagen werden. Diese Fähigkeiten lassen sich mit dem Nachweis über Freiwillige Tätigkeiten objektiv dokumentieren. Bei Bewerbungen und bei der beruflichen Weiterentwicklung bringt das viele Vorteile. Die Wirtschaftskammer Österreich und das Arbeitsmarkt-Service unterstützen den Nachweis. Ausstellen können ihn alle Organisationen, Vereine, Initativen, Selbsthilfegruppen und Institutionen, die für gemeinnützige Zwecke tätig sind, nicht gegen das Vereinsgesetz verstoßen und Freiwilligenarbeit ausüben.   Arbeitsrechtliche Bestimmungen   Freiwilligenarbeit und Arbeitsverhältnis sind oft nicht eindeutig voneinander zu trennen. Derzeit fehlt es an Klarheit in der Abgrenzung und damit auch an Rechtssicherheit für die Betroffenen. Für eine ehrenamtliche Tätigkeit sprechen jedoch folgende Kriterien: der Arbeitnehmer hat keine vertragliche Verpflichtung zur Arbeitsleistung, erhält kein Entgelt (ein Aufwandersatz ist zulässig) und sein Wille ist auf die freiwillige Tätigkeit gerichtet. Zentrale Elemente eines Dienstvertrags fehlen in der Freiwilligenarbeit. Das bedeutet aber nicht, dass Freiwillige und Organisationen nicht Pflichten, wie Treuepflichten zueinander haben. Freiwillige unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht und haben ein Recht auf Gleichbehandlung. Meist ergeben sich Rechte und Pflichten aus den Berufsrechten der Tätigkeiten, die freiwillig ausgeübt werden, zum Beispiel aus dem Sanitätergesetz. Wenn der Arbeitnehmer im Fall eines Katastropheneinsatzes im öffentlichen Interesse dem Dienst fern bleibt, dann trifft den Arbeitgeber keine Pflicht zur Entgeltfortzahlung. Laut Wirtschaftskammer Oberösterreich ist es vielmehr Aufgabe der öffentlichen Hand, dem Arbeitnehmer den entgangenen Verdienst zu ersetzen.   Unfallversicherung   Bisher ist lediglich für Rettung und Feuerwehren ein eingeschränkter Unfallversicherungsschutz vorgesehen. Freiwillige in diesen Bereichen haben bei Ausbildung, Übung und im Einsatz bei einem Unfall Anspruch auf Behandlung, Rehabilitation und Versehrtenrente.

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