Donnerstag 3. April 2025
KW 14


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Privates Surfen am Arbeits-PC: erlaubt oder verboten?

Tips Logo Leserartikel Christina-Anna Stenz, 07.10.2013 16:27

Die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oft ein Reibepunkt. Wie viel private Nutzung am Arbeitsplatz erlaubt ist hängt davon ab ob es Regeln zur privaten Internetnutzung gibt, ob sie erlaubt oder verboten ist. Mit welchen Konsequenzen man beim Verstoß gegen ein Verbot rechnen muss und wie intensiv man surfen darf, darüber informiert Tips.

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist nicht in allen Unternehmen erlaubt.  Foto: Wodicka
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist nicht in allen Unternehmen erlaubt. Foto: Wodicka
Im täglichen Arbeitsleben sind Internet und E-Mails und deren Kontrolle durch den Arbeitgeber meistens eine Grauzone. Um Konflikte zu vermeiden, sollte deshalb  festgelegt werden, ob und in welchem Umfang private Nutzung erlaubt ist.   Ungeregelte Nutzung   Besteht kein ausdrückliches Ver- bot für eine private Internetnutzung, dann ist sie erlaubt. Eine zumutbare,  moderate  Nutzung ist in diesem Fall meist unproblematisch. Dabei dürfen aber die Dienstpflichten  nicht  vernachlässigt  oder  die  Arbeitsabläufe  beeinträchtigt werden. Eine übermäßige private Nutzung des Internets kann allerdings, wie auch andere Aktivitäten, die die Arbeitserfüllung behindern, zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.   Privates Surfen verboten   Verbietet der Arbeitgeber die Internetnutzung,  ist das von den Mitarbeitern auch einzuhalten. Werden  Stichproben  durchgeführt bei denen Zweifel besteht ob es sich um dienstliche oder private Daten handelt, muss der Arbeitnehmer dazu befragt werden. Wenn es sich offensichtlich um private Daten handelt, muss die Einsichtnahme abgebrochen werden.   Nutzung auch privat erlaubt   Wurden im Dienstvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder durch Erläuterungen des Arbeitgebers bereits Regeln für die Privatnutzung getroffen, sind diese einzuhalten. Allerdings kann es dabei zu einem stärkeren Angriff auf dei Persönlichkeitsrechte kommen, weil die Kontrolle der Einhaltung der Regeln dazu führt, dass auch private Daten ausgewertet werden. Gegen solche Kontrollen besitzt der Betriebsrat ein Vetorecht.   Verstoß gegen Verbot   Gelegentliches  Internetsurfen ohne Verwarnung ist noch kein Entlassungsgrund.  Wer  jedoch regelmäßig die Vereinbarungen missachtet, riskiert eine fristlose Entlassung. Dieser muss eine Abmahnung oder Weisung vorausgehen, sodass der Arbeitgeber von einer beharrlichen Pflichtverletzung  sprechen  kann.  Ist  die Privatnutzung nicht geregelt, besteht ein Entlassungsgrund, wenn die Arbeitszeit exzessiv für private Zwecke genutzt wird. Wird der Arbeitgeber auf einer privaten Website oder in einem sozialen Netzwerk beleidigt oder der Ruf des  Unternehmens  geschädigt, dann liegt ein Entlassungsgrund vor.   Überwachung   Werden  Inhalte oder der Datenverkehr  gespeichert  oder überprüft, ist zuvor die Zustimmung des Betriebsrates notwendig. Der heimliche Einsatz von Überwachungssoftware verletzt allerdings die Menschenwürde. Programme, die E-Mails automatisch ohne das Wissen des Mitarbeiters direkt an den Vorgesetzten weiterleiten, oder solche, die private E-Mails von den beruflichen trennen, sind nicht erlaubt. Besser ist, wenn der Arbeitgeber am Arbeitsplatz für das Benutzen des Computers und des Telefons klare Regeln aufstellt.   Telefonverbot   Ein  generelles  Handyverbot kann der Arbeitgeber nicht erteilen. Ebenso wenig kann er die Nutzung des Firmentelefons untersagen. Telefonieren ist im Fall von  persönlichen Dienstverhinderungsgründen wie zum Beispiel der Vereinbarung von Arztterminen, Wartungsarbeiten von Privatautos, Erledigung von Behördenwegen und bei Schulangelegenheiten der Kinder immer gerechtfertigt.

Das macht am Arbeitsplatz wieder munter

Das macht am Arbeitsplatz wieder munter

Unkonzentriert und müde, so gut wie jeder kennt das Leistungstief, das einen oft um die Mittagszeit erwischt. Nach dem Essen tritt meist ...

Tips - total regional Christina-Anna Stenz
Wie man sich gegen Ideenklau im Büro schützen kann

Wie man sich gegen Ideenklau im Büro schützen kann

Was für eine tolle Idee – hätte sie nur nicht jemand gestohlen. Man hat einen guten Einfall, doch ein Kollege verkauft ihn als ...

Tips - total regional Christina-Anna Stenz
Social Media im Beruf: Gefahren und Vorteile von sozialen Netzwerken

Social Media im Beruf: Gefahren und Vorteile von sozialen Netzwerken

Überall wird darüber intensiv diskutiert; manche Arbeitgeber lassen sogar sämtliche Social Media Plattformen auf den Arbeitscomputern ...

Tips - total regional Tips Redaktion Linz
Karrieremessen als Sprungbrett für den perfekten Job

Karrieremessen als Sprungbrett für den perfekten Job

Manche sehen Karriere- und Jobmessen lediglich als Informationsquelle an, wo man gratis Kugelschreiber und Zuckerl bekommt, und vielleicht ab ...

Tips - total regional Tips Redaktion Linz
Entspannung für den Körper durch einfache Gymnastikübungen im Büro

Entspannung für den Körper durch einfache Gymnastikübungen im Büro

Besonders jetzt im Sommer wird man schneller schlapp und die Gliedmaßen fühlen sich verspannt an. Durch stundenlanges Sitzen im Büro ...

Tips - total regional Tips Redaktion Linz
Das ideale Bewerbungsfoto zeigt die persönliche Professionalität

Das ideale Bewerbungsfoto zeigt die persönliche Professionalität

Das Foto hat in jeder Bewerbung seinen fixen Platz. Das Bild ist der erste Eindruck beim Personalverantwortlichen und zählt somit zu den ...

Tips - total regional Christina-Anna Stenz
Die Kennzeichen für Mobbing sind vielfältig und oft schwer zu erkennen

Die Kennzeichen für Mobbing sind vielfältig und oft schwer zu erkennen

Natürlich macht Arbeit nicht immer Spaß. Wo klappt alles und wer hat nur nette Kollegen und Chefs? Ebenso normal sind Meinungsverschiedenheiten ...

Tips - total regional Christina-Anna Stenz