Bis zu 3.700 Euro Strafe in Italien: Das müssen Fahrzeughalter beachten
ITALIEN. In Italien gibt es klare Regeln, wenn es darum geht, ein Auto an Freunde oder Verwandte zu verleihen. Wer nicht darauf achtet, riskiert hohe Strafen.

Italienischen Berichten zufolge sollten Fahrzeughalter nach den Änderungen im Straßenverkehrsgesetz genau wissen, was zu beachten ist.
Verleih innerhalb des Haushalts
Grundsätzlich ist es kein Problem, das eigene Auto an Familienangehörige oder Lebenspartner auszuleihen. Es gibt keine zeitliche Begrenzung, wenn das Fahrzeug im Rahmen des gleichen Haushalts genutzt wird. Das bedeutet, dass etwa eine Frau das Auto ihres Mannes fahren kann oder Eltern ihren Kindern das Fahrzeug überlassen können, ohne sich Sorgen über gesetzliche Regelungen machen zu müssen.
Ausleihen an Personen außerhalb des Haushalts
Wird das Auto jedoch an Personen ausgeliehen, die nicht im gleichen Haushalt leben, gelten strengere Vorschriften. In diesem Fall darf das Fahrzeug nur für maximal 30 Tage genutzt werden. Überschreitet der Zeitraum diese Grenze, muss der Fahrzeughalter die Zulassungsstelle informieren, andernfalls drohen hohe Strafen.
Konsequenzen bei Verstößen
Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss laut Medienberichten mit Bußgeldern zwischen 728 und 3.636 Euro rechnen. Darüber hinaus wird der Fahrzeugschein eingezogen, bis alle erforderlichen Schritte zur rechtlichen Korrektur abgeschlossen sind.
Wie lässt sich das Auto in Italien länger verleihen?
Um das Auto länger als 30 Tage auszuleihen, ohne eine Strafe zu riskieren, kann man einen Leihvertrag abschließen. Dieser Vertrag muss bei der Zulassungsstelle registriert werden und legt fest, für welchen Zeitraum das Fahrzeug verliehen wird. Auf diese Weise bleibt der Fahrzeughalter rechtlich auf der sicheren Seite.