Mittwoch 2. April 2025
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Die Roaming-Verordnung der EU regelt, dass Sie innerhalb der EU zu den gleichen Konditionen wie innerhalb Österreichs telefonieren, SMS Schreiben und Internetsurfen können. Das gilt auch für die Nicht-EU-Länder Liechtenstein, Island und Norwegen.

AK-Konsumentenberater Mag. Martin Walther
AK-Konsumentenberater Mag. Martin Walther

Hingegen ist die Schweiz nicht von der EU-Roaming-Regelung erfasst. Dasselbe gilt für Monaco und auch einige Überseegebiete der EU-Staaten sind nicht erfasst (z.B. Färöer, Grönland, Aruba, Neukaledonien). Und auch auf Flugzeugen und auf Schiffen mit Satellitenverbindung gilt die Kostenfreiheit nicht. Also besonders bei Kreuzfahrten ist daher Vorsicht geboten!

Bei manchen Tarifen, vor allem bei sehr günstigen mit unlimitiertem Datenvolumen, gibt es für die Nutzung im EU-Ausland ein Limit. Darauf muss aber der Handybetreiber hinweisen. Wenn Sie ins Ausland kommen, erhalten Sie eine SMS, in der auf das verfügbare kostenlose Datenvolumen hingewiesen wird und drinnen steht, wieviel sie bezahlen müssen, wenn dieses Datenvolumen aufgebraucht ist.

Wenn Sie außerhalb der EU verreisen ist große Vorsicht geboten. Beim Telefonieren und auch wenn sie angerufen werden, drohen sehr hohe Kosten, die vom jeweiligen Betreiber abhängig sind. Beim Telefonieren gibt es auch außerhalb der EU keine Kostenlimits.

Für das Surfen im Internet, also die mobilen Daten, gibt es ein Kostenlimit von 60 Euro. Wird das erreicht, muss eine automatische Sperre durch den Anbieter erfolgen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden darf die Kostenobergrenze von monatlich 60 Euro nicht überschritten werden. Wer jedoch bewusst weiter surft, hat die Kosten zu tragen.

Das 60-Euro-Limit gilt nicht auf Flugzeugen und Schiffen. Zwar informieren die meisten heimischen Betreiber hier freiwillig mit einer Informations-SMS beim erstmaligen Einwählen in das Netz des Schiffes oder Flughafens, ein verpflichtender Schutz besteht jedoch nicht.

  • Informieren Sie sich vor dem Urlaub bei Ihrem Betreiber, welches Datenvolumen Sie im Urlaubsland kostenlos nutzen können und welche Kosten darüber hinaus anfallen.
  • Deaktivieren Sie – vor allem in Grenznähe – das „Roaming“ am Handy. So vermeiden Sie, dass sich Ihr Handy in einem teuren Netz eines Nachbarlandes einwählt. (z.B. Schweiz von Vorarlberg aus oder Türkei auf griechischen Inseln).
  • Nutzen Sie außerhalb der EU wann immer möglich WLAN (auf Flughäfen, in Hotels, in Cafes oder auch bei öffentlichen Hot-Spots).
  • Schalten Sie – wenn möglich - den Anrufbeantworter aus, denn auch für empfangene Anrufe in der Mailbox können Kosten anfallen.
  • Denken Sie bei längeren Urlaubsaufenthalte im Nicht-EU-Ländern auch über die Möglichkeit nach, vor Ort eine Wertkarte zu erwerben um günstigere Inlandstelefonate führen zu können.

Weitere Infos zum Urlaub finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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