Betriebskostenabrechnung: Was die Mieter im Blick haben sollten
OÖ. Im ersten Teil der Tips Serie zur Betriebskostenabrechnung liegt der Fokus auf Themen, die die Mieter beschäftigen. Kommt es zu diffusen Angaben oder eklatanten Preissteigerungen, raten Experten, die Betriebskostenabrechnung von Fachleuten überprüfen zu lassen.

Betriebskosten sind regelmäßig anfallende Kosten, die für den Betrieb eines Hauses notwendig sind, wie Wasserkosten, Rauchfangkehrerkosten, Reinigungskosten, Kosten der Grünanlagenpflege und Verwaltungskosten. Reparaturkosten und Rücklagen zählen nicht dazu, informiert der Mieterschutzverband OÖ. Im Mietvertrag wird festgelegt, ob die Betriebskosten monatlich als Vorauszahlung oder Pauschale gezahlt werden. Bei Pauschalen gibt es keine Rückzahlung, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Vorauszahlungen werden jährlich abgerechnet, und Differenzen werden entweder nachgezahlt oder zurückerstattet.
Aufmerksam lesen...
Eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung muss verständlich und vollständig sein, einschließlich des Namens und der Anschrift des Mieters, des Abrechnungszeitraums, des Aufteilungsschlüssels und einer detaillierten Kostenaufstellung. Mieter sollten die Abrechnung auf formale und inhaltliche Richtigkeit prüfen. „Werden bei einzelnen Positionen ungewöhnliche Kostensteigerungen festgestellt oder tauchen undefinierte Positionen wie 'Sonstiges' auf, können sich dahinter Kosten verbergen, die nicht umlagefähig sind. In diesem Fall empfiehlt sich eine Überprüfung der Abrechnung“, rät Anneliese Schedlberger, leitende Juristin des Mieterschutzverbandes OÖ.
...und nicht einfach abheften
Wichtig ist die Einhaltung der Abrechnungsfristen. Bei Wohnungen nach dem MRG und WGG muss die Betriebskostenabrechnung bis zum 30. Juni des Folgejahres vorliegen. Mieter können bei Unklarheiten Einsicht in die Belege fordern. Bei Unstimmigkeiten oder unzulässigen Positionen kann der Mieter Einspruch einlegen. Gut begründete Einwände sind wichtig, da pauschale Einwände teuer werden können. Schlichtungsstellen oder Gerichte können im Zweifelsfall die Abrechnung prüfen.
Massive Nachzahlungen
„Heuer bemerken wir einen deutlichen Anstieg an Anfragen von Mieterinnen und Mietern. Wir haben etwa 30 Prozent mehr Überprüfungen am Tisch. Insbesondere die Energiekostensteigerungen bei Gas und Fernwärme schlagen sich zu Buche. Nachzahlungen von einigen Hundert Euro sind keine Seltenheit und es gibt auch krasse Fälle mit über Tausend Euro. In solchen Fällen sollen die Betroffenen sich auf jeden Fall Hilfe beim Betriebskostencheck holen“, rät Nicole Hager-Wildenrotter, Geschäftsführerin der OÖ Mietervereinigung.
Betriebskostenkatalog aktualisieren
„Angesichts der hohen Mietsteigerungen wäre eine Entrümpelung des Betriebskostenkatalogs wünschenswert. Es ist an der Zeit, unsere langjährige Forderung umzusetzen, die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung aus dem Katalog zu streichen, da sie für den Betrieb des Hauses nicht notwendig sind und es sich eigentlich um Kosten handelt, die der Hauseigentümer zu tragen hat. Auch bei der Überwälzung der Kosten für die Überprüfung der Objektsicherheit sollte eine Klarstellung erfolgen, dass es sich hierbei nicht um Betriebskosten handelt, sondern diese lediglich dazu dienen, eventuelle Haftungsansprüche gegenüber dem Eigentümer abzuwehren“, so Anneliese Schedlberger vom Mieterschutzverband abschließend.
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